FAQ2019-10-17T15:01:52+00:00

Häufig gestellte Fragen

Werde ich während meines Auslandsaufenthaltes in Tours finanzielle Förderung erhalten?2019-10-17T15:02:44+00:00

Während des Auslandsjahres erhalten Studierende eine Förderung der Deutsch-Französischen Hochschule i. H. v. € 300,- und eine Förderung aus dem Erasmus-Programm (ca. € 330,-, Stand: akademisches Jahr 2018/19).

Zudem können Sie zusätzlich zu den oben genannten Förderungen, Auslands-BAföG beantragen.

! Es müssen für das Auslandsjahr an der Université de Tours keine Studiengebühren oder ähnliche Sozialabgaben entrichtet werden!

Welche Möglichkeiten habe ich nach dem Bachelorstudiengang?2020-01-07T11:19:24+00:00
  • Masterstudium
    • Masterstudiengang im nationalen und europäischen Wirtschaftsrecht, um ein vollständiges, inhaltlich aufeinander abgestimmtes, binationales Studienprogramm zu durchlaufen, das für Führungspositionen qualifiziert
    • Masterstudium in Frankreich, um dort eine „klassische“ juristische Karriere zu verfolgen
    • einen LL.M./ Master of Laws irgendwo auf der Welt
  • Umschreibung zum Staatsexamen an der RUB; es gibt entsprechende großzügige Anrechnungsregelungen, so dass der Weg zu den klassischen juristischen Berufen offen steht
  • Berufseinstieg
Welchen Abschluss erhalte ich am Ende der drei Jahre?2019-10-17T15:03:11+00:00

Sie erhalten zwei vollwertige Hochschulabschlüsse (double degree): einen Bachelor of Laws (LL.B.) von der Ruhr-Universität Bochum und eine Licence en Droit von der Université de Tours.

Muss ich auch englische Sprachkenntnisse nachweisen?2019-10-17T15:03:29+00:00

Nein, Kenntnisse in der englischen Sprache sind keine Zulassungsvoraussetzung für den Studiengang.
Jedoch empfehlen wir Grundkenntnisse in der englischen Sprache, da sowohl in Deutschland als auch in Frankreich rechtswissenschaftliche Fremdsprachenveranstaltungen Teil des Studienprogramms sind.

Wie sind die Niveaustufen nachzuweisen?2019-10-17T15:03:38+00:00
  •  Durch einen deutsch-französischen bilingualen Schulabschluss (Abi-Bac)

oder

  • einen der folgenden Sprachtests :
    • DELF/DALF (Diplôme d’Etudes en langue française/Diplôme approfondi de langue française)
    • TCF (Test de connaissance du français).

Wenn Sie auf andere Weise Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des GER nachweisen können, z. B. durch ein Auslandsjahr, kontaktieren Sie uns bitte.

Welche Niveaustufe in der französischen Sprache muss ich nachweisen, um für den Bachelorstudiengang zugelassen zu werden?2019-10-17T15:03:43+00:00

Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR).

Erwerbe ich auch konkret wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse im Rahmen des Bachelorstudiengangs?2019-10-18T16:33:37+00:00

Nicht direkt. Während des Bachelors werden ausschließlich juristische Veranstaltungen oder Sprachkurse angeboten. Diese können jedoch hohe Relevanz im wirtschaftlichen Bereich aufweisen. Dazu gehören z.B. folgende Veranstaltungen: Europarecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Ökonomische Methoden für Juristen etc.

Wie lange dauert das Studium?2019-10-18T16:33:25+00:00

Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester (drei Jahre).

Wo werde ich studieren?2019-10-22T10:13:21+00:00

Für das erste Studienjahr können Sie sich an der Ruhr-Universität Bochum oder an der Université de Tours bewerben und dort jeweils ihr Studium beginnen. Das zweite Jahr findet für alle Studierenden an der Ruhr-Universität Bochum statt. Das dritte Jahr verbringen alle Studierenden an der Université de Tours.

Wann kann ich mit dem Studium beginnen?2019-10-18T16:33:59+00:00

Der Bachelorstudiengang beginnt in Frankreich und Deutschland immer nur zum Wintersemester eines jeden Jahres.

Wie kann ich mich für den Studiengang bewerben?2019-10-18T16:34:04+00:00

Die Bewerbung für das erste Studienjahr in Bochum erfolgt online über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) und ist ab ca. Mitte April möglich. Bewerbungsschluss ist der 15.07. eines jeden Jahres.

Welche Zulassungsvoraussetzungen hat der Bachelorstudiengang?2019-10-18T16:34:10+00:00

Um zum Studiengang zugelassen zu werden müssen Sie folgende Nachweise erbringen:

  • den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife bzw. der einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder eine durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Vorbildung oder einen vergleichbaren Schulabschluss im Ausland.
  • einen Nachweis von Kenntnissen der französischen Sprache mindestens auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR).

Ihr Sprachnachweis muss noch nicht bei Bewerbungsschluss zum 15.07. vorliegen. Es ist ausreichend, wenn Sie diesen bei der Einschreibung vorweisen können