Deutsch-französischer Masterstudiengang im nationalen und europäischen Wirtschaftsrecht

Führungskräfte von Morgen

Angespornt durch den Erfolg des binationalen Bachelorstudiengangs im nationalen und europäischen Wirtschaftsrecht richten die Partnerfakultäten der Ruhr-Universität Bochum und der Université de Tours ab dem Wintersemester 2018/19 auch einen konsekutiven deutsch-französischen Masterstudiengang ein, in dem Studierende das binationale Studienkonzept auch in der Masterphase weiterverfolgen können. Ziel des Studiengangs ist die Ausbildung fachlich qualifizierter, problemorientierter Juristinnen und Juristen für wirtschaftsnahe Berufe in Unternehmen, Kanzleien, Verwaltungen, Verbänden, internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen. Studierende können sich durch Spezialisierungsmöglichkeiten (Arbeitsrecht und privates Wirtschaftsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Steuerrecht oder Europarecht) bereits im Rahmen des Studiums gezielt auf ein Berufsfeld vorbereiten.

Gestalte deine Zukunft

  • Praxisorientierte Ausbildung – Vertiefung der bereits erworbenen Kenntnisse im deutschen und französischen Recht, sowie dem Europarecht
  • Abschluss mit zwei vollwertigen Diplomen – Master en droit (Tours) & Master of Laws (Bochum)
  • Die Wirtschaft im Mittelpunkt – Ausbildung zu fachlich qualifizierten, problemorientierten Juristinnen und Juristen für wirtschaftsnahe Berufe
  • Karriereplanung – gezielte Berufsfeldvorbereitung durch Spezialisierungsmöglichkeiten
  • Internationale Ausrichtung – Vermittlung von hervorragenden Sprachkenntnissen und interkultureller Kompetenz

Studienverlauf & Bewerbung

Das erste Studienjahr verbringen alle Studierenden an der Université de Tours, das zweite Studienjahr findet an der Ruhr-Universität Bochum statt. Dort wird auch die Masterarbeit angefertigt. Den detaillierten Studienverlaufsplan finden Sie hier.

Eine Bewerbung ist nur zum Wintersemester und nur an der Université de Tours möglich. Voraussetzung für die Teilnahme am Studiengang ist ein Bachelor of Laws, eine Licence en droit oder ein vergleichbarer Hochschulabschluss, der Grundkenntnisse im deutschen und französischen Zivilrecht und Öffentlichen Recht, sowie dem Europarecht vermittelt hat. Zudem ist die Beherrschung der deutschen und französischen Sprache mindestens auf dem Niveau C1 des GeR nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für den Deutsch-französischen Masterstudiengang ist die Studien- und Prüfungsordnung vom 01. Oktober 2022. Für Studierende, die vor dem WS 22/23 eingeschrieben wurden, gilt vorübergehend noch die Studien- und Prüfungsordnung vom 18. Mai 2018. Dabei weisen wir auf die in § 31a der Studien- und Prüfungsordnung vom 01.10.2022 enthaltenen Übergangsregelungen hin.

Ihre Ansprechpartner

In Deutschland

Prof. Dr. Wolfram Cremer
Prof. Dr. Wolfram CremerLeiter der Studiengänge
Yoann Lefort
Yoann LefortStudiengangskoordinator
Mariella Riekes
Mariella RiekesStudiengangskoordinatorin
Julia Lohölter
Julia LohölterTutorin

In Frankreich

Dr. Anne Jeannot, MCF
Dr. Anne Jeannot, MCFLeiterin des Programmes
Emmanuel Thibault
Emmanuel ThibaultStudiengangskoordinator