Bachelorstudiengang

Die Führungskräfte von morgen

Vor dem Hintergrund der sich stetig ausweitenden europäischen und internationalen Beziehungen, vor allem in der Wirtschaft und der sich daraus ergebenden zunehmend komplizierten juristischen Sachverhalte, haben sich die juristischen Fakultäten der Ruhr-Universität Bochum und der Université de Tours entschieden, einen gemeinsamen juristischen integrierten Studiengang einzurichten, der eine neue Generation von Juristen auf den komplexen und anspruchsvollen Arbeitsmarkt vorbereiten soll. Die an diesem integrierten Deutsch-französischen Bachelorstudiengang im nationalen und europäischen Wirtschaftsrecht teilnehmenden Studierenden sollen speziell auf die Besonderheiten der juristischen Fälle und Situationen mit deutsch-französischen und europäischen Bezügen vorbereitet werden. Dabei bieten Deutschland und Frankreich als zwei wirtschaftlich bedeutende Staaten in der Europäischen Union und auf internationaler Ebene ein lohnendes Betätigungsfeld für wirtschaftlich orientierte Juristen.

Der Deutsch-französische Bachelorstudiengang geht dabei auf eine jahrelangen Partnerschaft der beiden Universitäten, wie auch der Juristischen Fakultäten zurück, im Rahmen derer es bereits zu engen Kontakten in Forschung und Lehre gekommen ist. Seit vielen Jahren veranstalten die juristischen Fakultäten der beiden Partneruniversitäten gemeinsame europarechtliche Tagungen mit daraus resultierenden Publikationen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Bochum-Tours Seminars.

Die enge Zusammenarbeit beider Fakultäten zeigt sich im Rahmen des Deutsch-französischen Bachelorstudiengangs insbesondere darin, dass in jedem Semester Veranstaltungen von Lehrbeauftragten der Partnerfakulät im jeweils anderen Land stattfinden.

Maßgeschneidert für schnelles Lernen

Nach einem ersten Studienjahr an der jeweiligen Heimatuniversität erfolgt ab dem zweiten Studienjahr die gemeinsame Ausbildung in Bochum. Abschließend absolvieren alle Studierenden gemeinsam das dritte und letzte Studienjahr in Tours.

Bauen Sie Ihre Zukunft mit diesem Studium selbst auf.

Absolventen des Studiengangs erhalten nach 6 Semestern zwei Abschlüsse: den Bachelor of Laws (LL.B.) vergeben von der Ruhr-Universität Bochum und die französische Licence en Droit von der Université de Tours. Die Erteilung beider Abschlüsse setzt das Bestehen aller Pflichtprüfungen und die Teilnahme an allen Pflichtveranstaltungen gemäß den Studien- und Prüfungsordnungen der beiden Fakultäten voraus. Erforderlich ist der Erwerb von insgesamt 180 Credit Points. Die Studierenden haben mit Erhalt beider Diplome Grundkenntnisse in beiden Rechtssystemen und im Europarecht erlangt.

Neben dem Präsenzstudium ermöglicht ein vierwöchiges Praktikum, das mindestens zwei Wochen im Partnerland oder bei einer internationalen Organisation stattfinden soll, erste Einblicke in das juristische Berufsleben. Abgerundet wird das Programm durch Fremd- und Fachsprachenkurse.

Am Ende dieser dreijährigen universitären Ausbildung mit Praxisbezug erwerben die Studierenden einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss, mit dem sie sich auf dem europäischen Arbeitsmarkt bewerben können.

Eine umfassende Ausbildung.

Die Studierenden des Deutsch-französischen Studiengangs sind in den Studienbetrieb des regulären Jurastudiums integriert, sodass sie die gleichen Vorlesungen besuchen können wie Studierende, die den Abschluss des ersten Staatsexamens anstreben. Während des gesamten Studiums finden zudem Fachsprachenkurse in Englisch und Französisch statt. Die Vorbereitung auf das Auslandsjahr in Frankreich erfolgt durch Einführungskurse in das französische Recht, die von französischen Dozenten der Partneruniversität Tours durchgeführt werden. 

Die ersten zwei Jahre dienen dazu rechtliche Grundkenntnisse im deutschen und französischen Recht zu erwerben. Die Studierenden profitieren von einer ausgeglichenen Ausbildung in den Bereichen des Zivil- und des öffentlichen Rechts sowie des Europarechts.  Modulpläne der zwei ersten Jahre an der RUB

Das dritte Jahr findet in Frankreich an der Université de Tours statt. Hier werden die erworbenen Grundkenntnisse durch weiterführende Vorlesungen im französischen Zivil- und öffentlichen Recht vertieft. Auch die Ausbildung im deutschen Zivilrecht wird durch Fortgeschrittenenkurse, die von Dozenten der Ruhr-Universität Bochum durchgeführt werden, weiterverfolgt. Die Studierenden verfassen während dieses Jahres zudem eine Bachelorarbeit in französischer Sprache. Modulpläne für das dritte Jahr an der Université de Tours

Mit dem Doppelabschluss (Licence / Bachelor) können die Absolventinnen und Absolventen ihr Studium fortsetzen und in einer zweiten Phase einen Masterabschluss anstreben. Ein logisch anzuschließender Masterstudiengang ist der Master im nationalen und europäischen Wirtschaftsrecht, der ebenfalls von den Universitäten Tours und Bochum angeboten wird. Dieser Studiengang dient der Spezialisierung im Europa- und Wirtschaftsrecht. Eine Einschreibung in einem anderen deutschen oder französischen Masterstudiengang ist auch möglich.

Absolventen, die in Deutschland die Befähigung zum Richteramt erwerben möchten und zu diesem Zweck die „Erste Juristische Prüfung“ absolvieren möchten, können die während der ersten vier Semester in Bochum erworbenen Leistungsnachweise grundsätzlich anrechnen lassen. Das Auslandsjahr in Tours mit den dortigen Abschlussprüfungen und der Bachelorarbeit kann dabei als Schwerpunktbereich anerkannt werden.

Das 3. Studienjahr, also das 5. und 6. Semester, verbringen die deutschen und französischen Studierenden gemeinsam an der Université de Tours. Die Studieninhalte richten sich nach dem Curriculum der Université de Tours (Modulplan des 3. Studienjahres).

Das Studienjahr in Tours beginnt jeweils im September und endet im Mai. Im 6. Semester verfassen die Studierenden zudem ihre Bachelorarbeit in französischer Sprache.

Nach erfolgreichem Abschluss des 6. Semesters erhalten die Studierenden zwei vollwertige Abschlüsse: Den deutschen Bachelor of Laws (LL.B.) und die französische Licence en Droit.

Während des Auslandsaufenthaltes erhalten die Studierenden eine finanzielle Förderung sowohl von der Deutsch-Französischen Hochschule (ca. 300 € pro Monat) als auch vom Erasmus-Programm der EU (ca. 250 € pro Monat). Zudem besteht regelmäßig die Möglichkeit, eine (einkommensunabhängige) staatliche Wohnungsbeihilfe vom französischen Staat (CAF) zu beziehen.

Für die Studierenden sind Plätze im Studentenwohnheim Technopôle reserviert, das sich direkt neben der juristischen Fakultät befindet. In unmittelbarer Nähe befinden sich zudem ein Shopping-Center mit Supermarkt, ein Ärztehaus, ein Freizeitzentrum sowie zwei große Parks. Das Stadtzentrum von Tours ist in 15 Minuten mit der Tram zu erreichen.

Die Region um Tours, die Touraine,  ist bekannt für den Weinanbau und zahlreiche historische Schlösser, die zu Ausflügen am Wochenende einladen. Durch die zentrale Lage von Tours sind andere Großstädte schnell zu erreichen: Mit dem TGV ist man in 58 Minuten in Paris und in knapp 2 Stunden in Bordeaux.

Für den grundständigen Studiengang werden neben dem Sozialbeitrag keine Gebühren erhoben. Derzeit erhalten Studierende des DFBM während ihrer Auslandsphase einen finanzielle Förderung durch das Erasmus-Programm von monatlich mindestens € 250,-. Zudem gewährt die Deutsch-Französische Hochschule momentan ein Stipendium in Höhe von € 300,- pro Monat. Keine dieser beiden Hilfen sind bedürftigkeitsabhängig.

Daneben können weitere Förderungen [z. B. (Auslands-)BAföG] in Anspruch genommen werden.

Außerdem können die deutschen Studierenden von den APL-Geldern (Wohngeldzuschuss der französischen „CAF“) während ihres Studienjahrs in Tours profitieren.

Der Studiengang beginnt jeweils zum Wintersemester. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Studiengang bestimmen die beiden Partnerfakultäten nach den dort geltenden Regelungen selbst.

An der RUB ist neben der allgemeinen Hochschulreife die ausreichende Beherrschung der französischen Sprache mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) Voraussetzung für die Teilnahme am Studiengang. Dies ist in der Regel erfüllt, bei

  • Bewerber(innen) mit einem französischen Abitur (Baccalauréat) oder einem deutsch-französischen bilingualen Schulabschluss (Abi-bac),
  • Bewerber(innen), die erfolgreich die DELF / DALF – Prüfung oder den TCF Test abgelegt haben, sofern diese Prüfung nicht älter als zwei Jahre ist.
Bitte beachten Sie die für Bewerbungen zum Wintersemester 2021/22 geltende Sonderregelung:

Sofern Sie die geforderten Französischkenntnisse nicht bereits zur Einschreibung nachweisen können, könne diese bis zum 31.12.2021 per E-Mail an dfbm@ruhr-uni-bochum.de nachgereicht werden. Erfolgt der Nachweis nicht bis zum 31.12.2021, wird die Exmatrikulation spätestens zum Sommersemester 2022 vorgenommen.

Die Bewerbung erfolgt über das Bewerberportal der Ruhr-Universität Bochum. Erforderlich ist eine vorherige Registrierung über Hochschulstart. Alle Informationen zum Bewerbungsprozess an der Ruhr-Universität Bochum finden sie hier.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für den Deutsch-französischen Bachelorstudiengang ist die Studien- und Prüfungsordnung vom 01. Oktober 2022. Für Studierende, die vor dem WS 22/23 eingeschrieben wurden, gilt vorübergehend noch die Studien- und Prüfungsordnung vom 18. Mai 2018. Dabei weisen wir auf die in § 26 der Studien- und Prüfungsordnung vom 01. Oktober 2022 enthaltenen Übergangsregelungen hin.

Ihre Ansprechpartner

In Deutschland

Prof. Dr. Wolfram Cremer
Prof. Dr. Wolfram CremerLeiter der Studiengänge
Yoann Lefort
Yoann LefortStudiengangskoordinator
Mariella Riekes
Mariella RiekesStudiengangskoordinatorin
Julia Lohölter
Julia LohölterTutorin
Theo Golloch
Theo GollochTutor

In Frankreich

Dr. Anne Jeannot, MCF
Dr. Anne Jeannot, MCFLeiterin des Programmes
Emmanuel Thibault
Emmanuel ThibaultStudiengangskoordinator