Um zum Studiengang zugelassen zu werden müssen Sie folgende Nachweise erbringen:
- den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife bzw. der einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder eine durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Vorbildung oder einen vergleichbaren Schulabschluss im Ausland.
- einen Nachweis von Kenntnissen der französischen Sprache mindestens auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR).
Ihr Sprachnachweis muss noch nicht bei Bewerbungsschluss zum 15.07. vorliegen. Es ist ausreichend, wenn Sie diesen bei der Einschreibung vorweisen können